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BAFA-Neuerungen ab März & April: Das solltest du wissen! Sehr geehrte Leser, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) optimiert die Energieberatung für Wohngebäude (EBW). Ab März & April 2025 treten wesentliche Änderungen in Kraft, die den Förderprozess transparenter, aber auch anders strukturiert machen. Was ändert sich genau? ✅ Ab 4. März 2025: Die Verwendungsnachweiserklärung wird erweitert und enthält nun steuerliche Angaben. Ziel: Mehr Transparenz und eine effizientere Abwicklung der Förderung. ✅ Ab 1. April 2025: Die bisherige Zahlungsermächtigung entfällt! Antragsteller müssen nicht mehr aktiv einer Auszahlung zustimmen – das vereinfacht den Prozess. 🚨 Eine besonders wichtige Änderung betrifft die Auszahlung der Förderung: Bisher: Antragsteller haben den Rechnungsbetrag direkt um die Förderung gekürzt erhalten. Neu: Antragsteller müssen die volle Rechnungssumme zunächst selbst zahlen! Die BAFA überweist den Förderbetrag danach direkt an den Antragsteller. Was bedeutet das für Sie? Wer eine Energieberatung oder einen Sanierungsfahrplan plant, sollte diese Änderungen frühzeitig einplanen bzw. noch im März den Förderantrag stellen lassen.Die Auszahlung der Förderung erfolgt erst nachträglich, was eine Vorlaufplanung für eine evtl. Finanzierung erfordert. Wie kannst du das Beste aus den neuen Regelungen herausholen? Wir unterstützen Sie dabei, den besten Förderweg für Ihr Vorhaben zu wählen – so bleibt deine Energieberatung effektiv und finanziell durchdacht! |
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